Naturschutz in Deutschland (mit Schwerpunkt Schutz ausgewiesener Flächen)

Rechtliche Grundlagen

Grundlage des Naturschutzes in Deutschland ist insbesondere das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Inzwischen gibt es aber viele internationale Programme, in welche die nationale Gesetzgebung auch eingebunden wird, so z.B. das UNESCO-Programm MaB (= "Man and Biosphere" = "Der Mensch und die Biosphäre"), der UNCED-Prozess (= United Nations Conference of Environmental Development = "Rio-Prozeß” = Umweltgipfel von Rio de Janeiro 1992 und Folgekonferenzen) sowie die AGENDA 21, das Washingtoner Artenschutzabkommen oder auch das EU-Programm "Natura 2000". Die konkrete Umsetzung der Vorgaben aus nationalem und internationalem Recht wird zum großen Teil auf Länderebene in den Landesnaturschutzgesetzen geregelt.

Ziele

Mit der Naturschutz-Gesetzgebung möchte man erreichen, dass Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen so geschützt, gepflegt und bei Bedarf wiederhergestellt werden, dass

  1. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts
    (z.B. Grundwasserneubildung, Sauerstoffproduktion bzw. "Grüne Lunge", Bodenfruchtbarkeit)

  2. die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter
    (z.B. Abbau von Schadstoffen, Erholung der Natur nach Sturmereignissen oder Borkenkäferplagen, Nährstoffnachlieferung im Boden nach Biomasse-Entzug durch Holzeinschlag oder Ernte von Ackerfrüchten)

  3. die Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume sowie
    (Schutz aufgrund des eigenen Wertes von Natur und Landschaft)

  4. die Vielfalt, Schönheit und der Erholungswert von Natur und Landschaft

auf Dauer gesichert sind (BNatSchG §1 - ein wenig umformuliert und mit Beispielen kommentiert).

Regelungen ohne Bezug zu ausgewiesenen Flächen

In den meisten Paragrafen der Naturschutzgesetze geht es unter anderem um

und vieles mehr. Diese Themen können im Rahmen dieser Abhandlung nicht detailliert dargestellt werden. Vielmehr soll hier ein Überblick über speziell ausgewiesene Flächen gegeben werden, in welchen der Naturschutz eine besondere Rolle spielt.

Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG)

Dabei handelt es sich um Gebiete, welche einen besonderen Schutz von Natur und Landschaft erfordern - d.h. hier hat der Naturschutz eine Vorrangfunktion. Ziel ist der Erhalt von Biotopen von außergewöhnlicher Seltenheit, mit besonderen Eigenheiten oder von hervorragender Schönheit - es geht also um die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums.

In Deutschland sind 3,3 % der Gesamtfläche als Naturschutzgebiete ausgewiesen, die knapp 8000 Naturschutzgebiete haben dabei eine durchschnittliche Größe von 151 ha. Ca. 60 % aller Naturschutzgebiete sind kleiner als 50 ha, sie sind damit oft nicht ausreichend gegen negative Außenfaktoren wie Entwässerung und Eutrophierung geschützt. Häufig lassen sich die Schutzziele nur durch Nutzungseinschränkungen, Gebote und Verbote erzielen.

Beispiele für Naturschutzgebiete sind im Ortenaukreis das NSG Taubergiessen (Schwanau, Kappel-Grafenhausen, Rust, Rheinhausen), das NSG Unterwassermatten (Schutterwald, Neuried, Hohberg) und das NSG Hornisgrinde-Biberkessel (Sasbachwalden, Sasbach).

Im Rahmen unserer Exkursion werden wir auf Rügen in das NSG Steinfelder in der Schmalen Heide sowie in die Nähe des NSG Granitz (südlich von Binz) kommen. In der Nähe der Jugendherberge in Cuxhaven liegt das NSG Cuxhavener Küstenheiden. Hamburg hat zwar sehr viele Naturschutzgebiete (29!) und mit 8 % auch den höchsten Flächenanteil aller Bundesländer, dennoch werden wir wahrscheinlich keines davon zu sehen bekommen. 

Nationalparke (§ 24 BNatSchG)

Dabei handelt es sich grundsätzlich um großräumige Gebiete, welche in einem überwiegenden Teil die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen müssen. Sie sollen größtenteils einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleisten.

In Deutschland gibt es 14 Nationalparke mit einer durchschnittlichen Fläche von 69 000 ha (abzüglich der zugehörigen Wasserflächen in Nord- und Ostsee 14 000 ha). Von der Festlandsfläche Deutschlands sind somit 0,54 % als Nationalparke ausgewiesen.

Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte in Deutschland fällt es hierzulande schwer, internationale Standards bei diesen großräumigen Schutzgebieten einzuhalten. In den meisten Fällen sollen sie die Nationalpark-Kriterien erst in der Zukunft erfüllt werden, weshalb man auch von "Entwicklungs-Nationalparks" spricht.

Nachweislich fördert die Ausweisung von Nationalparks die touristische Attraktivität einer Region, wobei Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in sensiblen Gebieten jedoch meist akzeptiert werden.

Auf unserer Exkursion werden wir drei der vierzehn Nationalparks kennenlernen - das Niedersächsische und das Hamburgische Wattenmeer, sowie den NP  Jasmund, welcher mit 3003 ha der kleinste Nationalpark in Deutschland ist. In Baden-Württemberg gibt es keinen Nationalpark.

  Bild:Karte naturparke.jpg
Nationalparke in Deutschland (Quelle: wikimedia.org)

 

Biosphärenreservate (§ 25 BNatSchG)

Ebenso wie bei den Nationalparks handelt es sich auch hierbei um großräumige Schutzgebiete. Die Schutzziele  unterscheiden sich aber - zwar müssen auch in den Biosphärenreservaten wesentliche Teile die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen. Allerdings liegt der Fokus darauf, eine besondere Kulturlandschaft zu erhalten, d.h. eine Landschaft, welche auch durch menschliche Einflüsse ihren besonderen und schützenswerten Charakter erhalten hat.
Anders formuliert: Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen das Zusammenleben von Mensch und Natur beispielhaft entwickelt und erprobt wird.

Jedes Biosphärenreservat soll drei Funktionen erfüllen:

  • eine Schutzfunktion (Erhaltung ökologischer Vielfalt und von Landschaften)

  • eine Entwicklungsfunktion (nachhaltige Entwicklung, z.B. auch Förderung von ökologischem Landbau und von regionalen Vermarktungsstrukturen)

  • eine logistische Funktion (Förderung von Forschung, Umweltbeobachtung und Umweltbildung)

und ist in drei Zonen unterteilt:

  • Kernzonen (häufig Naturschutzgebiete)

  • Pflegezonen (Erhaltung extensiver Kulturlandschaften)

  • Entwicklungszonen (Lebensraum von Menschen, Ziel: Ökonomie und Ökologie in Einklang bringen)

 
Biosphärenreservate in Deutschland (Quelle: www.bfn.de)

Die Grundsätze von Biosphärenreservaten werden zwar im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt, letztlich entscheidet aber die UNESCO (MaB-Programm) über die internationale Anerkennung. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik 13 Biosphärenreservate mit einer durchschnittlichen Fläche von 128 000 ha (abzüglich der zugehörigen Wasserflächen in Nord- und Ostsee 77 000 ha). Von der Festlandsfläche Deutschlands sind somit 2,8 % als Biosphärenreservate ausgewiesen.

Die Biosphärenreservate Niedersächsisches Wattenmeer, Hamburgisches Wattenmeer und Südost-Rügen (dieses umfasst auch die Schmale Heide, das Ostseebad Binz sowie die Feuersteinfelder) werden wir auf unserer Exkursion kennenlernen. Große Teile des Wattenmeeres sind demnach Nationalpark als auch Biosphärenreservat. Im Falle von Rügen gehört der Nationalpark Jasmund aber nicht zum Biosphärenreservat Südost-Rügen. In Baden-Württemberg gibt es überhaupt keines.

Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG)

Bei diesen Gebieten steht der Schutz der Funktion eines Naturraums und seine Regenerationsfähigkeit, insbesondere auch die Erholungsfunktion für Menschen im Vordergrund. Wälder sind daher häufig als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Ebenso findet man sie oft in der Umgebung von Naturschutzgebieten, wobei sie eine Pufferfunktion übernehmen sollen, d.h. Naturschutzgebiete sollen vor den Gefährdungen durch intensiv bewirtschaftete Flächen geschützt werden (z.B. Gefahr der Eutrophierung bzw. des Pestizideintrags).

Die Nutzungseinschränkungen in Landschaftsschutzgebieten sind in der Regel geringer als in Naturschutzgebieten, ihre Fläche im Durchschnitt mit knapp 1500 ha ca. 10-mal so groß wie die der Naturschutzgebiete. Die über 7000 Landschaftsschutzgebiete überdecken somit ca. 30 % der deutschen Festlandsfläche.

Naturparke (§ 27 BNatSchG)

Im Unterschied zu den ebenfalls großräumigen Schutzgebieten Nationalpark und Biosphärenreservat steht im Naturpark die Tourismus- und Erholungsfunktion im Vordergrund der Schutzziele. Daneben geht es aber auch um eine umweltgerechte Landnutzung und die Erhaltung der Biotop- und Artenvielfalt. Darum soll der überwiegende Teil der Fläche eines Naturparks aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten bestehen.

Der Grundgedanke ist "Schutz durch Nutzung", womit die Akzeptanz der Schutzzone in der Bevölkerung gefördert werden soll.

In Deutschland gibt es derzeit knapp 100 Naturparke mit einer durchschnittlichen Größe von ca. 92 000 ha, d.h. sie umfassen insgesamt ca. 25 % der Landesfläche.

Naturparke sind nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Naturräume sehr heterogen, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Rahmenbedingungen und Naturparksatzungen. Zum Teil übernehmen auch Zweckverbände oder Vereine die Trägerschaft und stehen somit außerhalb der Landesumweltverwaltung. Seit dem Sommer 2005 gibt es eine "Qualitätsoffensive Naturparke", deren Ziel die Schaffung eines Kriterienkatalogs ist, der zur Verbesserung der Arbeit in allen Naturparken beitragen soll.

In der Umgebung von Offenburg gibt es den Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord und den Naturpark Südschwarzwald. Im Exkursionsgebiet kommen wir mit keinem Naturpark in Berührung.

  Bild:Karte Naturparks Deutschland high.png
Naturparke in Deutschland (Quelle: wikimedia.org)

Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG)

Darunter versteht man Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen, die kleiner als 5 ha sind. Aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen ist jede Veränderung von Naturdenkmälern untersagt.

Beispiele sind besondere Felsformationen, geologische Aufschlüsse, markante Einzelbäume, Teiche, Quellen oder Bachläufe.

Auf unserer Exkursion werden wir zum Beispiel den sogenannten "Alten Schweden" am Ufer der Elbe sehen, wenn wir mit der Fähre zum Airbus-Werk unterwegs sind. Dabei handelt es sich um einen besonders eindrucksvollen Findling.

Bild:Findling.Alter Schwede.wmt.jpg
"Alter Schwede" - Naturdenkmal in Hamburg (Quelle: wikimedia.org)

Abschließende Bemerkungen

Neben den genannten Schutzelementen gibt es im Bundesnaturschutzgesetz noch die sogenannten "Geschützten Landschaftsbestandteile" nach § 29 (z.B. Alleen, Hecken, Bäume) sowie "Gesetzlich geschützte Biotope" nach § 30 (z.B. Gewässer, Moore, Dünen) auf welche hier nicht ausführlich eingegangen wird.

Zum besseren Vergleich folgt am Ende noch eine kleine Tabelle. Zu beachten ist dabei, dass sich die Schutzgebiete häufig gegenseitig überlappen, oder einander beinhalten.

  Größe Anzahl in Deutschland Flächenanteil in Deutschland

vorrangige Ziele, bzw. Idee

Naturdenkmal < 5 ha ? ? Erhaltung einer Einzelschöpfung der Natur
Naturschutzgebiet Ø 151 ha 7900 3,3 % Erhaltung wertvollster Biotope um ihrer selbst Willen
Landschaftsschutzgebiet Ø 1 500 ha 7230 30,0 %

Erholungsräume für Menschen sowie Pufferzonen für Naturschutzgebiete

Nationalpark Ø 14 000 ha 14 0,5 % Große Räume, in denen die Natur sich selbst überlassen bleibt
Biosphärenreservat Ø 77 000 ha 13 2,8 % Beispielhaftes Zusammenleben von Mensch und Natur
Naturpark Ø 92 000 ha 97 25,0 % Schutz durch Nutzung: Tourismus- und Erholungsfunktion

 

Quellen und Links

Internationale Programme:

UNESCO-Programm MaB "The Man and the Biosphere" (Der Mensch und die Biosphäre)

EU-Programm "Natura 2000"

CITES "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (Washingtoner Artenschutzabkommen)

UNCED "Konferenz von Rio" und Agenda 21

UNEP "United Nations Environment Programme"

Bundesnaturschutzgesetz:

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BNatSchG im Original

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Biotop (§ 30)

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Naturdenkmal "Alter Schwede" in Hamburg